DIN-Norm 33961

Einheitliche Norm für Fitness-Studios

 

Deutschland verfügt als erstes Land weltweit über eine offizielle einheitliche Norm für Fitness-Studios: DIN-Norm 33961. Erstmalig werden mit dieser Normenreihe Anforderungen an den Betrieb von Fitness-Studios festgelegt, insbesondere an die Betreuung der Kunden.

 

Die DIN-Norm wurde von dem Deutschen Institut für Normung in Zusammenarbeit mit Experten aus den verschiedenen interessierten Kreisen der Branche, unter Beteiligung von Vertretern aus Krankenkasse, Berufsgenossenschaft sowie dem Verbraucherschutz, entwickelt. Es ist somit eine Norm von der Branche für die Branche.

 

Die Zahl der Fitness-Studios in Deutschland beläuft sich laut des Arbeitgeberverbandes deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV) aktuell auf über 8.000. Die Trainingsangebote der Studios entwickeln sich Jahr für Jahr stetig weiter, haben jedoch oft sehr unterschiedliche Sicherheitsstandards, Betreuungssysteme, Geräteausstattung oder Mitarbeiterqualifikationen, die bisher für Kunden nur schwer durchschaubar sind.

 

Die DIN-Norm 33961 ist eine echte Errungenschaft, welche in demokratischer Legitimation erstritten, im Konsens beschlossen und vom Deutschen Institut für Normung verabschiedet wurde.

Warum ist die DIN-Norm 33961 so wichtig?

 

Durch die neu eingeführte „DIN-Norm 33961“ ist es Fitness-Studios möglich, sich durch die BSA-Zert als unabhängige Prüfstelle nach einheitlichen Standards prüfen und zertifizieren zu lassen. Neben der sichtbaren Qualitätsbestätigung für Kunden und Kooperationspartner sprechen folgende Hauptargumente für die Umsetzung der Zertifizierung:

  • Schutz vor Fremdbestimmung
    • Die Branche reguliert sich selbst und gibt damit keinen Anlass für Fremdregulierung durch mitbewerbende Branchen oder gar den Gesetzgeber
    • Beitrag zur Deregulierung; Entlastung des Staates durch technische Detailregelungen
    • Bisher hat die Fitnessbranche keine guten Erfahrungen mit Fremdbestimmung

     

  • Mögliche künftige Anforderungen anderer Institutionen
    • Unternehmen im Rahmen von „Betrieblicher Gesundheitsförderung“ könnten Zertifizierung nach DIN-Norm 33961 als Voraussetzung verlangen
    • Versicherungen und Krankenkassen könnten DIN-Norm 33961 für Gesundheitskurse fordern

     

  • Benchmark
    • Die DIN-Norm 33961 wurde von Branchenexperten geschaffen
    • An den Inhalten kann sich jedes Fitnessstudio messen und ausrichten
    • Sie wird als Mindestanforderung für Studios gesehen und dient somit als Orientierung

     

  • Rechtssicherheit
    • Durch Zertifizierung lassen sich Rechtsstreitigkeiten auf Basis einer anerkannten Norm führen
    • Im Haftungsrecht dienen Normen als Bewertungsmaßstab
    • Im Deliktsrecht kann das Einhalten von Normen z.B. bei einem Verschulden mit Personenschaden von einem Fahrlässigkeitsvorwurf entlasten
    • Selbst in Fällen, in denen Normen nicht zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, dienen sie im Streitfall dennoch als Entscheidungshilfe vor Gericht